FriedensJournal Nr. 4 / Juli 2004

 
 

Resolution 1546 des UN-Sicherheitsrats
oder: Wie souverän wird der Irak?

von Prof. Werner Ruf (Politikwissenschaftler)
Der Resolution 1546 sind lange Debatten und ein großes politisches Tauziehen unter den Ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats vorausgegangen. Dabei ging und geht es nicht nur um die politische Zukunft des Irak, sondern unmittelbar damit verbunden auch um die Durchsetzung von Interessen dieser Mächte.
Hatte sich der Sicherheitsrat noch geweigert, den USA grünes Licht für ihren Angriffskrieg gegen den Irak am 20 März 2003zu geben (und diesen dadurch völkerrechtlich zu legitimieren), so brachte er sich schon am 22. Mai 2003 wieder ins Spiel, indem er einstimmig (bei Abwesenheit Syriens) die Resolution 1483 verabschiedete, die klar und eindeutig die Krieg führenden Parteien (die USA und ihre Koalition der Willigen) „als Besatzungsmächte unter einheitlichem Kommando (hinfort: ‚the Authority’)“ anerkannte. Da mutet es schon geradezu wie Hohn an, wenn der Sicherheitsrat dort wie auch in den Resolutionen 1511 (16. Okt. 2003) und der hier zu diskutierenden Resolution 1546 „die Souveränität und territoriale Integrität des Irak“ unterstreicht. Erstmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat ein Besatzungsregime bestätigt und dem Aggressor die Legitimität zur Ausübung der Souveränität im besetzten Gebiet übertragen. Damit ist der Krieg im Nachhinein legitimiert.
Um die Übergabe der Souveränität an das irakische Volk geht es zentral in der Resolution 1546. Sie sieht vor die Bildung einer „souveränen Übergangsregierung“ spätestens zum 30. Juni 2004, zeitgleich damit wird „die Besetzung enden“. Zum 31. Dez. 2004, spätestens am 31. Jan. 2005 sollen Wahlen für eine Übergangsnationalversammlung stattfinden, die eine Verfassung ausarbeiten soll, „auf deren Grundlage bis zum 31. Dezember 2005 eine verfassungsgemäß gewählte Regierung“ gebildet werden soll. Hierbei wie vor allem bei der Hilfe zum Wiederaufbau kommt dem Sonderbeauftragten und der Hilfsmission der UN (UNAMI) eine „führende Rolle“ zu. Entscheidend aber sind die Regelungen im Bereich der Sicherheit: So sollen irakische Sicherheitskräfte aufgestellt werden, „die der Autorität der Interimsregierung Iraks und ihrer Nachfolger unterstehen werden und die schrittweise eine größere Rolle und letztlich die volle Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität in Irak übernehmen werden.“ Gleichzeitig aber wird die „multinationale Truppe (d.h. die Besatzungsmacht) ermächtigt …, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität … beizutragen.“ An dieser und an weiteren Stellen verweist der Rat auf die der Resolution als Anlagen beigefügten Schreiben des Ministerpräsidenten der provisorischen irakischen Regierung Allawi und des US-Außenministers Powell. Trotz vorangegangener intensiver Abstimmung lesen sich die beiden Schreiben recht unterschiedlich: Während Allawi die Einrichtung von „Foren“ begrüßt, in denen die multinationale Truppe und die irakische Regierung „Übereinstimmung über die Gesamtheit grundsätzlicher Sicherheits- und Politikfragen (erreichen) … und so die vollendete Partnerschaft zwischen den irakischen Kräften und der multinationalen Truppe sicherstellen,“ erklärt Powell klar und eindeutig, dass die multinationale Truppe bereit ist, „eine weite Spannbreite von Aufgaben zu übernehmen.“ Dazu gehören Aktivitäten gegen Bedrohung der Sicherheit, Kampfeinsätze, Verhaftungen sowie die Ausbildung der irakischen Sicherheitskräfte. Ferner sei die multinationale Truppe bereit zum Schutz der Einrichtungen und des Personals der Vereinten Nationen. Von einer Abstimmung mit der irakischen Regierung ist in diesem Brief keine Rede. Betont wird ferner, dass das Personal der Truppe der Gerichtsbarkeit ihrer jeweiligen Entsendestaaten untersteht. Somit verbleibt die exekutive Gewalt letztlich bei der multinationalen (Besatzungs-) Truppe und unabhängig von der Kontrolle der irakischen Regierung.
Weniger Beachtung fand in der medialen Berichterstattung allerdings die in der Resolution enthaltene ausdrückliche Bestätigung der Ziffern 20 und 21 der Resolution 1483 vom 22. Mai 2003. Dort wird festgelegt, dass die Exporte von Öl, Gas, und Erdölprodukten „nach bester Praxis des Weltmarkts“ erfolgen sollen und dass fünf Prozent der Erlöse in einen Kompensationsfonds fließen sollen, der mit der Resolution 687 (April 1991) zur Bezahlung irakischer Kriegsschulden eingerichtet wurde, über den jede (auch zukünftige) irakische Regierung nur im Einverständnis mit dem Verwaltungsrat der Kompensationskomission der UN verfügen kann. Diese Bestimmungen schreiben nicht nur die teilweise Entsouveränisierung des Irak fest, wie sie bereits 1991 durch die Sicherheitsratsresolutionen 687 und 688 verfügt wurde, sie verfolgen auch ein weitergehendes Ziel: Die Verpflichtung für den Irak, sein Öl „nach bester Praxis des Weltmarkts“ zu verkaufen, untersagen diesem de facto die Einhaltung der Preis- und Förderquotenregel-ungen der OPEC. Von der Erlangung der Souveränität des Irak kann also weder auf politischer noch auf ökonomischer Ebene die Rede sein. Die Einschränkungen im Bereich der Ölexporte verfolgen allerdings noch einen ganz anderen Zweck: Wird der Irak aus dem OPEC-Verbund herausgebrochen, wird dieses einzige Rohstoffkartell der vormaligen Dritten Welt nicht mehr funktionsfähig sei. Den Regeln des Weltmarkts wird endlich auch hier zum Durchbruch verholfen.
Der vor gut einem Jahr von Präsident Bush offiziell für beendet erklärte Krieg hat seit diesem Zeitpunkt erst richtig begonnen, ja hat sich seither von Woche zu Woche noch gesteigert. Neben den Brutalitäten und dem arrogant-rücksichtslosen Vorgehen der Besatzer steigt die Wut der Bevölkerung durch die immer katastrophaler werdende Versorgungslage, durch das rasante Anwachsen der Kriminalität, vor allem aber durch das (vermeintliche oder reale) Wissen, dass der überwiegende Teil der von den USA handverlesenen „Regierungsmitglieder“ eben keine legitimen Repräsentanten der irakischen Bevölkerung sind, sondern größtenteils korrupte Opportunisten. Dieser Teufelskreis der Gewalt dürfte in dem Maße weitergehen, wie die USA weiterhin nicht bereit zu sein scheinen, die Souveränität des Landes tatsächlich an die Iraker zurückzugeben. Je mehr die irakischen Regierungsmitglieder als Marionetten der Besatzer erscheinen, desto mehr wird sich die Gewalt gegen sie und die Besatzer steigern. Dies wiederum wird dazu führen, dass die USA „Ruhe und Ordnung“ in bewährter Weise mit gesteigerter Brutalität herzustellen versuchen – und zugleich sich alle jene Kräfte und Personen weiter entfremden, die im Irak Repräsentanz und Legitimität besitzen. Wie dies aussehen könnte, sagte der mit dem Segen der USA ernannte neue Verteidigungsminister Hasem al Shalan mit Blick auf den bewaffneten Widerstand: „Wir werden die Hände dieser Leute abschlagen, wir werden ihnen, wenn es sein muss, die Kehlen durchschneiden.“ (Der Standard. 18./19. Juni 2004).
Als auf dem jüngsten G-8-Gipfel eine leicht multilateralisierte Variante des von der Bush-Administration kreierten Konzepts eines Greater Middle East verhandelt wurde, zeigte sich abermals die Doppelbödigkeit des ganzen Vorhabens, das vorgibt, den Menschen der Region Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu bringen, in Wirklichkeit aber geostrategische und ökonomische Interessen verfolgt. So lange aber die USA in Irak ihre brutale Be-satzungspolitik fortsetzen, die Menschen- und Völkerrechtsverletzungen der derzeitigen israelischen Regierung stützen, ziehen sie die wachsende Wut der arabischen Völker und der Muslime auf sich. Der Krieg im Irak wird so zu einem stellvertretenden Vietnam für die ganze Region.